Geschäftsversicherung
Ein Unternehmen ohne Risiken gibt es nicht. Ebenso wenig sollten Sie sich diesen Risiken unvorbereitet aussetzten und Sie sollten sich deshalb rechtzeitig um den Schutz Ihrer Waren und Einrichtungen kümmern. Die Geschäftsversicherung ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben (Ausnahme ist die kantonale Feuer/Elementarversicherung in den Kantonen VD und NW sowie BL, FR, JU und GL), aber in jedem Fall dringend zu empfehlen.
Schäden an den Waren und Einrichtungen Ihres Betriebes wirken sich negativ auf die Bilanz aus. Die Geschäftsversicherung bietet somit finanzielle Sicherheit.
Stellen Sie sich vor...
- ...Ihr Geschäft wird von Langfingern heimgesucht. Klar, einen Einbruchdiebstahl verhindern können wir nicht, aber mit unserer Diebstahlversicherung übernehmen wir die Kosten für die ersten Notmassnahmen und bezahlen Ihnen das entwendete Geschäftsinventar sowie die damit verbundenen Gebäudebeschädigung.
- ...eine Wasserleitung bricht oder Regenwasser dringt durch das Dach in das Gebäude ein und beschädigt Ihr Geschäftsinventar. Mit unserer Wasserversicherung übernehmen wir die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen.
- ...Ihre Fensterscheiben oder Ihre Reklamelaternen gehen in die Brüche. Mit unserer Glasbruchversicherung ersetzen wir den entstandenen Schaden.
- ...gegen Feuer-/Elementar-, Wasser- und Diebstahlschäden am Geschäftsinventar sind Sie gut versichert. Doch was ist, wenn Ihr Betrieb durch einen Schadenfall plötzlich stillsteht? Mit unserer Betriebsunterbrechungsversicherung schützen wir Sie vor den unangenehmen Folgen zusätzlicher Kosten und entgangener Erträge.
Wir können Ihr Unternehmen Ihren Bedürfnissen entsprechend versichern. Unsere Versicherungsberater helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen Ihres persönlichen und optimalen Versicherungsschutzes.